Als Heilpraktiker tätig aufgrund der "Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" gemäß § 1 Abs.1 des Gesetzes über die Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung ( Heilpraktikergesetz ) vom 17.2.1939. Die Erlaubnis vom 13.10.99 wurde durch die Gesundheitsbehörde Hamburg erteilt. Das Gesundheitsamt Hamburg Eimsbüttel ist die zuständige Behörde für die Praxis Mittelweg 24, 20148 Hamburg.
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